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VG Berlin, 10.03.2009 - 3 A 1160.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VG Berlin, 10.03.2009 - 3 A 1160.06
Sie hat nicht aufgezeigt, dass sie die Aufgabenstellung zutreffend erfasst und eine mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung geliefert hat, die sich im Rahmen des ihr zustehenden Antwortspielraums hielt (vgl. hierzu insbesondere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992, NVwZ 1993, 677 und vom 24. Februar 1993, BVerwGE 92, 132 sowie vom 30. Juni 1994, DVBl. 1994, 1362). - BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus VG Berlin, 10.03.2009 - 3 A 1160.06
Sie hat nicht aufgezeigt, dass sie die Aufgabenstellung zutreffend erfasst und eine mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung geliefert hat, die sich im Rahmen des ihr zustehenden Antwortspielraums hielt (vgl. hierzu insbesondere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992, NVwZ 1993, 677 und vom 24. Februar 1993, BVerwGE 92, 132 sowie vom 30. Juni 1994, DVBl. 1994, 1362). - BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93
Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen …
Auszug aus VG Berlin, 10.03.2009 - 3 A 1160.06
Sie hat nicht aufgezeigt, dass sie die Aufgabenstellung zutreffend erfasst und eine mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung geliefert hat, die sich im Rahmen des ihr zustehenden Antwortspielraums hielt (vgl. hierzu insbesondere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992, NVwZ 1993, 677 und vom 24. Februar 1993, BVerwGE 92, 132 sowie vom 30. Juni 1994, DVBl. 1994, 1362). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Berlin, 10.03.2009 - 3 A 1160.06
19 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der das Verwaltungsgericht folgt (vgl. u.a. Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, NJW 1991, 2005), verpflichtet Art. 19 Abs. 4 GG die Gerichte, auch Prüfungsentscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen. - BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen; …
Auszug aus VG Berlin, 10.03.2009 - 3 A 1160.06
Der Zweitkorrektor, Prof. H., schloss sich zunächst mit der insoweit zulässigen zusammenfassenden Begründung, er habe die Klausur geprüft und erachte die erteilte Note für korrekt, an (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14/01 -).